- Leistung
Mittlerweile sind Unternehmen grundsätzlich in der Pflicht beweisen zu können, dass sie ihren Beschäftigten rechtskonform gestaltete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Auch ist darzulegen, dass die Maschinen und Anlagen objektiv geeignet und geprüft sind. Dies drückt sich insbesondere in Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung aus. Hier muss der Unternehmer die Beurteilungen durchführen und vorschriftenkonforme Nachweise vorhalten. Wir unterstützen unsere Kunden von der Erstellung nachvollziehbarer Beurteilungskonzepte bis hin zur Durchführung von Beurteilungen einschließlich der erforderlichen Nachweise. Durch unsere umfassende Erfahrung in der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Maschinen / Anlagen verfügen wir über einen Pool von Bewertungen, deren Ergebnisse für eine effektive Betreuung unserer Kunden zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Beurteilung unterstützen wir durch Sicherstellung des Standes der Technik unter Berücksichtigung der Grundsätze wirtschaftlichen Handelns.