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Sachverständige nach TEHG

Anträge und Berichte von unabhängigen Gutachtern

Der Klimaschutz hat eine weitgehende gesellschaftliche Akzeptanz in den letzten Jahren erfahren. Dies spiegelt sich in der umfangreichen Gesetzgebung in diesem Themenfeld wieder. Eine besondere Prägnanz und Bedeutung für die Industrie bekam dieses Thema durch den Treibhausgas-Emissionshandel.

Seit 2005 unterliegt eine Anzahl immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger
Anlagen den Anforderungen des TEHG. Die Anzahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen erweitert sich kontinuierlich, während die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen zurückgeht oder stagniert. Dies bedeutet erhebliche wirtschaftliche Anspannungen bei energieintensiven Wirtschaftszweigen.

Für die Industriebetriebe sind Zuteilungsanträge und Emissionsberichte, aber auch sonstige Daten durch unabhängige Sachverständige oder Umweltgutachter zu verifizieren und an die Deutsche Emissionshandels-Stelle im Umweltbundesamt (DEHSt) zu übermitteln. Für diese Prüfungs-
und Verifizierungsaufgaben verfügen wir seit Beginn der 1. Handelsperiode für nahezu alle emissionshandelspflichtigen Anlagen über zugelassene Sachverständige nach § 36 GewO.

Kontakt TEHG- Sachverständige

Stefan Hüsemann
Telefon: 0561 96996-24
E-Mail: huesemann@bfu-ag.de
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