- Leistung
Der von der BfU angebotene Fernlehrgang bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, bequem neben der Arbeit Ihre Qualifikation für die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten zu erlangen. Unser Lehrgangsstoff ist anspruchsvoll! Auf Grund der Anerkennung unseres Lehrgangs durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten und der Zentralstelle für Fernunterricht ist der Lehrgang durch eine Präsenzprüfung in unserem Hause abzuschließen.
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Qualifikation, die die 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) zur Bestellung als Immissions-
schutzbeauftragter gem. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV verlangt.
Der "Fernlehrgang Immissionsschutzbeauftragter" dauert ca. 3 Monate und beginnt mit der Lieferung des 1. Teils der Lernunterlagen.
Unsere Leistungen sind:
Die Gesamtkosten des Lehrgangs betragen 490,-- EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer).
1. Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
(§ 27 Abs. 5 GGVSEB)
Seit vielen Jahren bestand auf Basis der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) die Verpflichtung für alle Unternehmen, beauftragte und sonstige verantwortliche Personen zu schulen. Diese Verpflichtung wurde nun in die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aufgenommen und auf eine Unterweisungspflicht fiir alle an der Beförderung beteiligten Personen ausgedehnt.
Die Schulungen sind zu dokumentieren. Wir empfehlen daher grundsätzlich, die Schulungen zu aktualisieren. Hierzu bietet sich insbesondere das Jahr 2011 an, da die neuen internationalen Gefahrgutvorschriften für die Straße (ADR) mit Übergangsfrist zum 30.06.2011 umzusetzen sind. Insbesondere Betrieben, die nur in geringen Mengen mit Gefahrgut umgehen, fehlen die aktuellen Kenntnisse, die wir Ihnen gern in einer angemessenen Schulung vermitteln können.
2. Ausbildung zum "Gefahrgutbeauftragten"
Der Lehrgang im Hause BfU dauert 3 bis 5 Tage (je nach Anzahl der Verkehrsträger) und
schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab.
Näheres zu den Durchführungsmodalitäten (Termine etc.) teilen wir Ihnen auf Anforderung mit.
Die Teilnahmegebühr beträgt 950,-- EUR (Straße, Schiene) zzgl. MwSt (ohne Unterkunft und Verpflegung).
3. Ausbildung von LKW-Fahrern zum Gefahrgutfahrer "Stückgut" ("ADR-Schein")
4. Schulungen von Entsorgungsfachbetrieben nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)
Grundlehrgang für die verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben.
Wiederholungslehrgang für die verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben.
5. Sachverständigenwesen nach § 19 l WHG
Schulung zum Erwerb und zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Fachbetriebe nach
19l WHG.
Fachbetriebe: für Errichtung, Instandhaltung und Montage von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Firmen, die eine Prüfung nach § 19 l WHG bei einer Sachverständigenorganisation – z. B. der BfU abgelegt haben.
6. Inhouse Schulungen zu allen betriebsbezogenen Umweltthemen
Falls Sie zu speziellen betrieblichen Themen auf dem Gebiet des Umweltschutzes eine
Schulung in Ihrem Betrieb wünschen, lassen Sie sich von uns ein Angebot unterbreiten.