Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft – ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von luftgetragenen Schadstoffen. Sie ist vor allem relevant, wenn eine Anlage, welche nach dem BImSchG einer besonderen umweltrechtlichen Prüfung bei der Genehmigung bedarf, errichtet oder geändert wird. Seit dem 01. Dezember 2021 gilt sie in einer neuen Fassung. Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift und gibt vor, wie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden die Vorgaben des BImSchG umzusetzen haben.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften von Unternehmen schließen und die Nutzung einheitlicher europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) verbessern um die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen. Hintergrund ist das Pariser Klimaabkommen und das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperaturerhöhung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf höchstens 2° oder vorzugsweise 1,5° Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission 2019 den Green Deal auf den Weg gebracht. Dieser enthält 50 konkrete Maßnahmen, um Klimaneutralität zu erreichen und die EU langfristig wettbewerbsfähig auszurichten. Die CSRD-Richtlinie ist Teil dieses Maßnahmenpakets und muss bis zum 06. Juli 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf für die Umsetzung der Corporate (CSRD) in Deutschland veröffentlicht.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Abgabe von Berichtsdaten für PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) auch im Jahr 2024 wieder über das Portal BUBE-Online abgewickelt. Nach einer zwischenzeitlichen Überarbeitung des Portals steht BUBE nun wieder vollständig für die anstehende Berichtskampagne zur Verfügung (erreichbar unter https://bube-portal.de/).
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hybrid | 330,00 EUR zzgl. MwSt. pro Person |
Fortbildungen/Info-Veranstaltungen - Workshop/Schulungen - CertLex Lunch mit Impulsvorträgen
Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch eine Initiativbewerbungen zukommen lassen.
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
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E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0